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GRUNDLAGEN15.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

AML und Geldwäscheprävention: Was ist das?

AML (Anti-Money Laundering) einfach erklärt: Geldwäsche im Strafgesetzbuch, Platzierung, Verschleierung und Integration — und die fünf Bausteine der Geldwäscheprävention im Unternehmen.

Autor: Redaktion KYCpruefung.de · Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026

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AML steht für Anti-Money Laundering — auf Deutsch Geldwäscheprävention oder Geldwäschebekämpfung. Gemeint ist das gesamte System aus Gesetzen, Behörden und Maßnahmen in Unternehmen, das verhindern soll, dass Erlöse aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen. Oft wird die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mitgemeint (AML/CFT).

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche ist das Einschleusen illegal erwirtschafteter Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf, um ihre wahre Herkunft zu verschleiern. In Deutschland ist sie nach § 261 StGB strafbar:

  • Grundtatbestand: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe,
  • Verpflichtete nach dem GwG, die selbst Geld waschen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 261 Abs. 4 StGB),
  • leichtfertige Geldwäsche — wer grob fahrlässig nicht erkennt, dass das Geld aus einer Straftat stammt: bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe.

Vortat kann jede rechtswidrige Tat sein — vom Betrug über Steuerhinterziehung bis zum Drogenhandel.

Die drei Phasen der Geldwäsche

  1. Platzierung (Placement): Bargeld wird in den Finanzkreislauf eingebracht — Einzahlungen in kleinen Beträgen, Barkäufe von Luxusgütern, Vermischung mit Einnahmen eines legalen Geschäfts.
  2. Verschleierung (Layering): Viele Transaktionen verwischen die Spur — Überweisungen zwischen Gesellschaften in verschiedenen Ländern, Scheinrechnungen, Kryptowerte.
  3. Integration: Das Geld kehrt als scheinbar legales Vermögen zurück — etwa als Immobilie, Unternehmensbeteiligung oder Kunstwerk.

Wer bekämpft Geldwäsche in Deutschland?

Die fünf Bausteine der Geldwäscheprävention im Unternehmen

  1. Risikoanalyse — Welche Risiken bestehen für mein Geschäft?
  2. Interne Sicherungsmaßnahmen — Verfahren, Verantwortlichkeiten, Schulungen, ggf. ein Geldwäschebeauftragter.
  3. Kundensorgfaltspflichten — Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, PEP, Sanktionslisten, Überwachung.
  4. Meldewesen — goAML-Registrierung und Verdachtsmeldung an die FIU.
  5. Dokumentation — alles nachvollziehbar aufbewahren.

AML und KYC

KYC (Know Your Customer) ist ein Teil von AML: die Prüfung des einzelnen Kunden. AML umfasst darüber hinaus Risikoanalyse, Organisation und Meldewesen. Mehr dazu: Know Your Customer (KYC).

Warnsignale, die jedes Unternehmen kennen sollte

  • Kunde vermeidet Fragen zur Mittelherkunft oder zum wirtschaftlich Berechtigten,
  • auffällige Barzahlungen oder Zahlungen durch Dritte,
  • verschachtelte Firmenstrukturen ohne wirtschaftlichen Grund,
  • Treffer auf einer Sanktionsliste, PEP-Status oder Negativpresse,
  • Transaktionen, die nicht zum Kundenprofil passen.

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Quellen: § 261 StGB, Geldwäschegesetz.

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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