Für Immobilienmakler nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG

GwG für Immobilienmakler

Immobilienmakler sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Beim Verkauf müssen Sie beide Vertragsparteien identifizieren, auf Sanktionen und PEP prüfen und alles dokumentieren. Den Screening-Teil erledigen Sie mit KYCpruefung.de in 30 Sekunden pro Person — mit PDF-Nachweis für die Aufsicht.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Das GwG für Immobilienmakler ist kein Randthema: Immobilien gelten als einer der wichtigsten Wege, illegales Geld in die legale Wirtschaft zu bringen. Deshalb zählt das Geldwäschegesetz Immobilienmakler ausdrücklich zu den Verpflichteten (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG) — unabhängig von der Größe des Maklerbüros.

Wann gilt das GwG für Makler?

Immobilienmakler ist nach § 1 Abs. 11 GwG, wer gewerblich den Abschluss von Kauf-, Pacht- oder Mietverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt.

  • Kauf: Die Sorgfaltspflichten gelten bei jeder Vermittlung. Zu identifizieren sind die Vertragsparteien des Kaufvertrags — also Käufer und Verkäufer —, sobald beide ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung haben (§ 11 Abs. 2 GwG).
  • Miete und Pacht: Sorgfaltspflichten erst ab einer monatlichen Nettokaltmiete von 10.000 Euro (§ 10 Abs. 6 Nr. 2 GwG).

Zusätzlich gilt beim Immobilienerwerb seit 2023 ein Barzahlungsverbot: Der Kaufpreis darf nicht in bar, in Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen gezahlt werden (§ 16a GwG).

Ihre Pflichten im Überblick

Pflicht Vorschrift
Risikoanalyse des Maklerbüros erstellen und aktuell halten § 5
Interne Sicherungsmaßnahmen (Verfahren, Schulung, Zuverlässigkeit der Mitarbeiter, Hinweisgebersystem) § 6
Identifizierung der Vertragsparteien und Überprüfung der Identität §§ 10–12
Wirtschaftlich Berechtigten feststellen, Transparenzregister einsehen, Unstimmigkeiten melden § 10 Abs. 1 Nr. 2, § 11 Abs. 5, § 23a
PEP-Status feststellen, verstärkte Sorgfaltspflichten § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 15
Sanktionslisten prüfen (Bereitstellungsverbot) EU-Sanktionsverordnungen
Aufzeichnung und Aufbewahrung mindestens 5 Jahre § 8
Registrierung bei der FIU (goAML) und Verdachtsmeldung §§ 43, 45

Eine Vorlage für die Identifizierung finden Sie im Ratgeber GwG-Formular, die Risikoanalyse erklären wir unter Risikoanalyse nach GwG.

Aufsicht und Bußgelder

Die Aufsicht über Immobilienmakler liegt nicht bei der BaFin, sondern bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde (§ 50 Nr. 9 GwG) — je nach Bundesland z. B. ein Regierungspräsidium, eine Bezirksregierung oder eine Landesdirektion. Diese Behörden führen Vor-Ort-Prüfungen durch und fordern Unterlagen an.

Bußgelder regelt § 56 GwG: bis 150.000 € bei vorsätzlichen Verstößen, bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis 1 Mio. € oder bis zum Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils. Bestandskräftige Bußgeldentscheidungen können zudem öffentlich bekannt gemacht werden.

Entscheidend bei jeder Prüfung durch die Aufsicht: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erledigt.

So unterstützt Sie KYCpruefung.de

  • Käufer, Verkäufer und wirtschaftlich Berechtigte prüfen — jede Person in 30 Sekunden gegen EU- und UN-Sanktionslisten und die PEP-Datenbank, optional mit Adverse Media.
  • PDF-Prüfnachweis für die Maklerakte — mit Datum, Ergebnis, geprüften Quellen, eindeutiger ID und QR-Code zur Echtheitsprüfung.
  • Übersicht aller Prüfungen — jederzeit abrufbar, mit Hinweis, wenn eine Prüfung älter als 12 Monate ist.
  • Preis pro Prüfung statt Abo — ab 0,90 € netto, ideal für Maklerbüros mit schwankendem Geschäft.

Die Identifizierung anhand des Ausweises, die Risikoanalyse und die internen Sicherungsmaßnahmen bleiben Ihre Aufgabe — den Screening-Teil nehmen wir Ihnen ab.

GwG für Makler — häufige Fragen

Makler, die Miet- oder Pachtverträge vermitteln, sind zwar Verpflichtete. Die Sorgfaltspflichten greifen bei der Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen aber erst ab einer monatlichen Nettokaltmiete von 10.000 Euro (§ 10 Abs. 6 Nr. 2 GwG).

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