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VORLAGEN13.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Risikoanalyse nach GwG: Muster und Anleitung

Risikoanalyse des Unternehmens nach § 5 GwG und Risikobewertung des Kunden: Vorgehen in fünf Schritten, Risikofaktoren, Muster-Matrix und Praxisbeispiele.

Autor: Redaktion KYCpruefung.de · Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

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Die Risikoanalyse nach GwG ist die Grundlage aller anderen Pflichten: Aus ihr leiten Sie ab, wie gründlich Sie Kunden prüfen, wie oft Sie sie erneut prüfen und wann verstärkte Sorgfaltspflichten greifen. Aufsichtsbehörden verlangen sie bei Prüfungen regelmäßig als erstes Dokument.

Hinweis: Das Muster unten ist ein Ausgangspunkt. Die Risikoanalyse muss Ihre tatsächliche Geschäftstätigkeit abbilden und sollte fachkundig geprüft werden. Keine Rechtsberatung.

Was verlangt § 5 GwG?

Verpflichtete müssen die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die für ihre Geschäfte bestehen, ermitteln und bewerten. Die Risikoanalyse ist

  • zu dokumentieren,
  • regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren und
  • der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Zu berücksichtigen sind insbesondere die Risikofaktoren aus den Anlagen 1 und 2 zum GwG (Faktoren für ein potenziell geringeres bzw. höheres Risiko) sowie die Erkenntnisse der Nationalen Risikoanalyse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Aufsichtsbehörde von der Dokumentationspflicht befreien.

Davon zu unterscheiden ist die Risikobewertung des einzelnen Kunden im Rahmen der Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 2 GwG).

Risikoanalyse in fünf Schritten

  1. Bestandsaufnahme — Welche Geschäfte betreiben Sie, mit welchen Kunden, über welche Vertriebswege, in welchen Regionen?
  2. Risiken identifizieren — anhand der Faktoren aus den Anlagen 1 und 2 und der Nationalen Risikoanalyse.
  3. Risiken bewerten — Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung, z. B. als gering / mittel / hoch.
  4. Maßnahmen festlegen — welche Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten Sie je Risikostufe anwenden.
  5. Dokumentieren und aktualisieren — mit Datum, Verantwortlichem und Turnus der Überprüfung (z. B. jährlich und anlassbezogen).

Risikofaktoren

Bereich Höheres Risiko (Beispiele) Geringeres Risiko (Beispiele)
Kunde undurchsichtige Beteiligungsstrukturen, PEP, Negativpresse, bargeldintensive Branche börsennotierte Gesellschaft, öffentliche Stelle
Produkt / Geschäft hohe Transaktionswerte, Anonymität begünstigende Gestaltungen, Zahlungen durch Dritte standardisierte Geschäfte mit geringen Beträgen
Vertriebsweg Geschäft ausschließlich aus der Ferne ohne Identitätsprüfung, unbekannte Vermittler persönlicher Kontakt, verlässliche Identifizierung
Geografie Bezüge zu Hochrisikoländern oder sanktionierten Staaten Sitz und Geschäftstätigkeit in der EU

Muster: Bewertungsmatrix für die Kundenprüfung

Jeder Faktor wird mit 1 (gering), 2 (mittel) oder 3 (hoch) bewertet; die Summe bestimmt die Risikostufe.

Faktor 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Kundentyp und Struktur natürliche Person inländische GmbH, einfache Struktur mehrstufige oder ausländische Struktur
Wirtschaftlich Berechtigter eindeutig, deckt sich mit Transparenzregister nur mit Aufwand ermittelbar unklar oder Unstimmigkeit
Herkunft der Mittel Bankfinanzierung, nachvollziehbar Eigenkapital, plausibel unklar oder Zahlung durch Dritte
Geografie Deutschland / EU Drittstaat mit geringem Risiko Hochrisikoland, Sanktionsbezug
PEP / Medien kein Treffer unbestätigte Negativpresse PEP oder bestätigte Negativpresse
Kontakt persönlich aus der Ferne mit Identitätsprüfung nur über unbekannten Vermittler

Risikostufen: 6–8 Punkte gering, 9–12 normal, 13–18 erhöht.

Vorrangregeln: Ein bestätigter Sanktionstreffer stoppt das Geschäft unabhängig von der Punktzahl. Ein PEP-Status führt immer zu verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG.

Beispiele für Immobilienmakler

Beispiel 1 — Ehepaar kauft Eigentumswohnung, Bankfinanzierung. Natürliche Personen (1), wirtschaftlich Berechtigte eindeutig (1), Bankfinanzierung (1), Deutschland (1), kein Treffer (1), persönlicher Termin (1). 6 Punkte — geringes Risiko.

Beispiel 2 — GmbH erwirbt Gewerbeobjekt, Gesellschafterin ist eine Holding. Inländische GmbH mit Holding (2), wirtschaftlich Berechtigte mit Aufwand ermittelt (2), Eigenkapital (2), Deutschland (1), kein Treffer (1), persönlich (1). 9 Punkte — normales Risiko.

Beispiel 3 — Käufergesellschaft aus einem Drittstaat, Kontakt nur über Vermittler, Medienberichte. Ausländische Struktur (3), wirtschaftlich Berechtigter unklar (3), Herkunft der Mittel unklar (3), Drittstaat (2), Negativpresse (2), unbekannter Vermittler (3). 16 Punkte — erhöhtes Risiko: verstärkte Sorgfaltspflichten, Herkunft der Mittel belegen lassen, eine Verdachtsmeldung prüfen.

Nachweise für die Faktoren „PEP / Medien“ und „Geografie“

Für zwei Faktoren der Matrix liefern wir die Daten in 30 Sekunden: KYCpruefung.de prüft Kunden und wirtschaftlich Berechtigte gegen Sanktionslisten, die PEP-Datenbank und optional Adverse Media. Den PDF-Prüfnachweis legen Sie zur Risikobewertung in die Akte. Mehr zum Zusammenspiel aller Pflichten: GwG für Immobilienmakler und Geldwäschegesetz: Pflichten für Unternehmen.

Quelle: § 5 GwG (gesetze-im-internet.de).

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Das Muster ist vor der Verwendung anzupassen und fachkundig zu prüfen.

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