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EU15.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) 2027: Was sich für Verpflichtete ändert

Einheitliches EU-Regelwerk statt nationaler Unterschiede, neue Aufsichtsbehörde AMLA in Frankfurt, Bargeldobergrenze und neue Verpflichtete — der Überblick für deutsche Unternehmen.

Autor: Redaktion KYCpruefung.de · Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026

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Die EU hat 2024 ein neues Geldwäsche-Paket verabschiedet. Statt Richtlinien, die jedes Land unterschiedlich umsetzt, stehen die zentralen Pflichten künftig in einer Verordnung, die unmittelbar gilt. Für deutsche Verpflichtete ist das wichtigste Datum der 10. Juli 2027.

Das EU-Geldwäsche-Paket im Überblick

Rechtsakt Inhalt Ab wann
Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) Pflichten der Verpflichteten: Sorgfaltspflichten, wirtschaftlich Berechtigte, Bargeldobergrenze gilt ab 10. Juli 2027
Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6) Organisation der nationalen Aufsicht, Transparenzregister, FIUs Umsetzung im Wesentlichen bis 10. Juli 2027
Verordnung (EU) 2024/1620 neue EU-Behörde AMLA Behörde arbeitet seit 2025

Was ändert sich mit der AMLR?

1. EU-Recht statt GwG. Heute ergeben sich die Pflichten aus dem Geldwäschegesetz. Ab 2027 stehen viele davon — etwa die Sorgfaltspflichten, die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und der Umgang mit politisch exponierten Personen — direkt in der Verordnung. Das GwG wird angepasst und regelt dann vor allem Aufsicht, Zuständigkeiten und Sanktionen.

2. Bargeldobergrenze von 10.000 €. Unternehmen dürfen für Waren und Dienstleistungen keine Barzahlungen über 10.000 € mehr annehmen oder leisten. Für Deutschland, das bisher keine allgemeine Grenze kennt, ist das eine echte Neuerung — mehr dazu unter Barzahlungsverbot und Bargeldgrenzen.

3. Neue Verpflichtete. Hinzu kommen u. a. Händler bestimmter Luxusgüter (z. B. Edelmetalle und Edelsteine, hochpreisige Fahrzeuge, Yachten und Flugzeuge), Schwarmfinanzierungsdienstleister sowie ab 2029 Profifußballvereine und Spielervermittler.

4. Genauere Vorgaben. Die Verordnung regelt detaillierter, welche Daten bei der Identifizierung zu erheben sind, wie oft Kundendaten zu aktualisieren sind und wie wirtschaftlich Berechtigte in komplexen Strukturen zu ermitteln sind.

5. Sanktionen werden Teil der Kundenprüfung. Die AMLR verlangt ausdrücklich, zu prüfen, ob Kunden oder wirtschaftlich Berechtigte gezielten finanziellen Sanktionen unterliegen. Die Sanktionslistenprüfung wird damit fester Bestandteil der Sorgfaltspflichten.

Die AMLA in Frankfurt

Die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Aufgaben:

  • direkte Aufsicht über einige Dutzend besonders risikoreiche, grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute (ab 2028),
  • Koordinierung der nationalen Aufsichtsbehörden — in Deutschland u. a. BaFin, Kammern und Landesbehörden,
  • technische Standards und Leitlinien, die auch für kleine Verpflichtete Maßstäbe setzen,
  • Unterstützung der Zusammenarbeit der FIUs.

Für Immobilienmakler, Güterhändler oder Steuerberater bleibt die Aufsicht national — siehe Prüfung durch die Aufsicht. Die AMLA wirkt über Standards und Leitlinien indirekt.

Was bleibt gleich

  • Kunden kennen und risikobasiert vorgehen — siehe Know Your Customer.
  • Sanktionslisten der EU und UN prüfen.
  • Dokumentieren und aufbewahren.
  • Verdachtsfälle an die FIU melden — weiterhin über goAML.

So bereiten Sie sich vor

  1. Risikoanalyse und Arbeitsanweisungen überprüfen, sobald das deutsche Anpassungsgesetz und die Leitlinien der AMLA vorliegen — siehe Risikoanalyse.
  2. Prüfen, ob Sie neu verpflichtet werden — besonders im Handel mit Luxusgütern.
  3. Barzahlungen reduzieren — und interne Grenzen schon jetzt festlegen.
  4. Kundenakten aufräumen — die Anforderungen an aktuelle Daten werden strenger.
  5. Wiederkehrende Prüfungen automatisieren — etwa den Abgleich mit Sanktionslisten und PEP-Daten mit KYCpruefung.de, inklusive PDF-Prüfnachweis.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1624 (EUR-Lex), Verordnung (EU) 2024/1620 (EUR-Lex).

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten hängen vom deutschen Anpassungsgesetz und von delegierten Rechtsakten ab.

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