EU- und UN-Sanktionslisten in einem Abgleich

Sanktionslistenprüfung für Unternehmen

Die Sanktionslistenprüfung ist keine Sonderpflicht für Banken: Das Bereitstellungsverbot der EU-Sanktionen gilt für jedes Unternehmen. Mit KYCpruefung.de prüfen Sie Kunden in 30 Sekunden gegen die EU- und UN-Listen sowie weitere internationale Sanktionslisten — und erhalten einen PDF-Nachweis für Ihre Dokumentation.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Die Sanktionslistenprüfung ist der Abgleich von Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern mit den Listen der Personen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen verhängt wurden. Ein Treffer bedeutet: Sie dürfen dieser Person weder Geld noch Waren noch andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen.

Wer muss Sanktionslisten prüfen?

Grundsätzlich jedes Unternehmen. Die EU-Sanktionsverordnungen — etwa gegen Russland (VO (EU) Nr. 269/2014) oder Belarus (VO (EG) Nr. 765/2006) — enthalten ein Bereitstellungsverbot: Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das gilt unmittelbar für jeden in der EU, nicht nur für Banken — darauf weisen auch die Industrie- und Handelskammern regelmäßig hin.

Betroffen sind deshalb auch:

  • Exporteure und Händler — jede Lieferung an einen gelisteten Kunden ist eine Bereitstellung,
  • der Einkauf — Zahlungen an gelistete Lieferanten,
  • HR und Lohnbuchhaltung — Gehalt an eine gelistete Person.

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz — etwa Immobilienmakler, Steuerberater oder Güterhändler — haben zusätzlich ihre Sorgfaltspflichten nach dem GwG. Die Sanktionsprüfung ist dort Teil der Kundenprüfung und muss dokumentiert werden (§ 8 GwG).

Verstöße gegen das Bereitstellungsverbot sind nach § 18 Außenwirtschaftsgesetz mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.

Welche Sanktionslisten wir prüfen

Liste Herausgeber Bedeutung in Deutschland
Konsolidierte Finanzsanktionsliste der EU Rat der EU / EU-Kommission gilt unmittelbar
Konsolidierte Sanktionsliste der UN UN-Sicherheitsrat wird über EU-Verordnungen umgesetzt
Weitere internationale Listen (u. a. USA, Vereinigtes Königreich) nationale Behörden nicht unmittelbar bindend, aber wichtiger Risikohinweis

Deutschland führt keine eigene nationale Finanzsanktionsliste. Mehr zur EU-Liste lesen Sie im Ratgeber EU-Sanktionsliste.

Zusätzlich prüfen wir in jedem Durchgang die PEP-Datenbank — politisch exponierte Personen sind kein Sanktionstreffer, lösen nach dem GwG aber verstärkte Sorgfaltspflichten aus.

So funktioniert die Prüfung

  1. Kunden eingeben. Name der natürlichen Person oder Firmenname, optional Land und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum filtert Namensgleichheiten heraus.
  2. Auf „Prüfen“ klicken. Der Abgleich läuft gegen alle Listen gleichzeitig und berücksichtigt Schreibvarianten und Transliterationen — aus Дерипаска wird auch Deripaska.
  3. Prüfnachweis herunterladen. Das PDF enthält Datum, Uhrzeit, Ergebnis, die geprüften Quellen sowie eine eindeutige ID und einen QR-Code, mit dem jeder die Echtheit prüfen kann. Der Nachweis bleibt in Ihrer Übersicht gespeichert.

Wie ein Ergebnis aussieht, zeigt der Beispielbericht — ohne Registrierung.

Treffer – was nun?

  1. Geschäft anhalten. Keine Zahlung, keine Lieferung, bis der Treffer geklärt ist.
  2. Identität abgleichen. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und weitere Merkmale vergleichen. Bei häufigen Namen sind die meisten Treffer Namensgleichheiten — der Bericht zeigt zu jedem Treffer die Übereinstimmung und ihren Grund.
  3. Bestätigter Treffer: einfrieren und melden. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen der gelisteten Person einfrieren und der zuständigen Stelle melden — für Finanzsanktionen ist das die Deutsche Bundesbank (Servicezentrum Finanzsanktionen). Verpflichtete nach dem GwG prüfen zusätzlich eine Verdachtsmeldung an die FIU.
  4. Dokumentieren. Prüfnachweis und Ihre Entscheidung zu den Akten nehmen.

Kosten: pro Prüfung statt Abo

Klassische Software für die Sanktionslistenprüfung kostet oft mehrere Tausend Euro im Jahr. Bei KYCpruefung.de zahlen Sie nur, was Sie nutzen:

Paket Preis pro Prüfung (netto)
1 Prüfung 4,50 €
10 Prüfungen 3,50 €
50 Prüfungen 2,50 €
100 Prüfungen 1,90 €
300 Prüfungen 1,40 €
500 Prüfungen 1,20 €
1000 Prüfungen 0,90 €

Prüfungen verfallen nicht, und die erste ist kostenlos. Zu den Preisen.

Häufige Fragen zur Sanktionslistenprüfung

Ja, die offiziellen Quellen sind frei zugänglich: die konsolidierte Finanzsanktionsliste der EU, die EU Sanctions Map und die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats. Der manuelle Abgleich jeder Liste kostet allerdings Zeit, und Schreibvarianten oder Transliterationen aus dem Kyrillischen werden leicht übersehen. Bei KYCpruefung.de prüfen Sie alle Listen in einem Schritt — die erste Prüfung ist kostenlos.

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