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RISIKO15.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Adverse Media Screening: Negativpresse in der Kundenprüfung

Negativpresse über Kunden oder wirtschaftlich Berechtigte als Risikofaktor: relevante Kategorien, Bewertung von Treffern und Dokumentation — ohne stundenlanges Googeln.

Autor: Redaktion KYCpruefung.de · Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026

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Adverse Media Screening ist die systematische Suche nach Negativpresse über Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigte — also Berichten über Betrug, Korruption, Geldwäsche, Terrorismus oder regulatorische Verstöße. Es ergänzt die Sanktionslistenprüfung und die PEP-Prüfung um einen wichtigen Blickwinkel: Nicht jeder Kriminelle steht auf einer Liste.

Verlangt das GwG ein Adverse Media Screening?

Das Wort kommt im Geldwäschegesetz nicht vor. Verpflichtete müssen aber den Umfang ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert bestimmen (§ 10 Abs. 2 GwG) und bei höherem Risiko verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden (§ 15 GwG). Öffentlich bekannte Vorwürfe gegen einen Kunden sind ein naheliegender Risikofaktor — findet die Aufsicht bei einer Prüfung per Suchmaschine einen Zeitungsbericht über Betrugsvorwürfe, wird sie fragen, warum das nicht berücksichtigt wurde.

In der Praxis gehört Adverse Media deshalb zur sorgfältigen Risikobewertung.

Relevante Kategorien

Kategorie Beispiele
Finanzkriminalität Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Geldwäsche
Korruption Bestechung, Vorteilsannahme
Organisierte Kriminalität Verbindungen zu kriminellen Gruppen
Terrorismus Unterstützung oder Finanzierung
Gewaltkriminalität Menschen-, Drogen-, Waffenhandel
Regulatorische Verstöße Bußgelder der Aufsicht, entzogene Erlaubnisse
Politisch sensibel Affären im politischen Umfeld

Nicht jeder negative Bericht zählt: Ein Nachbarschaftsstreit ist kein AML-Risiko, eine Anklage wegen Anlagebetrugs schon.

Treffer bewerten

  1. Dieselbe Person? Namensgleichheiten sind häufig — Alter, Wohnort und Unternehmen vergleichen.
  2. Wie schwer wiegt der Vorwurf? Finanzkriminalität wiegt schwerer als zivilrechtliche Streitigkeiten.
  3. Wie aktuell? Ein laufendes Ermittlungsverfahren ist anders zu bewerten als ein Freispruch vor 15 Jahren.
  4. Wie seriös ist die Quelle? Überregionale Zeitung oder anonymes Forum?
  5. Bezug zu Ihrem Geschäft? Für einen Immobilienmakler sind Vorwürfe der Geldwäsche über Immobilien besonders relevant.

Dokumentieren Sie Ihre Bewertung — auch wenn Sie einen Treffer als irrelevant einstufen.

Was tun bei einem relevanten Treffer?

  • Verstärkte Sorgfaltspflichten: zusätzliche Informationen, Herkunft der Mittel klären, Zustimmung der Führungsebene — siehe Sorgfaltspflichten nach GwG.
  • Engere Überwachung der Geschäftsbeziehung.
  • Verdachtsmeldung prüfen, wenn Tatsachen auf Geldwäsche hindeuten — siehe Verdachtsmeldung.
  • Im Extremfall die Geschäftsbeziehung nicht eingehen oder beenden.

Adverse Media ohne stundenlanges Googeln

Manuelle Suchmaschinenrecherche ist zeitaufwendig, erfasst ausländische Medien kaum und hinterlässt keinen Nachweis. Bei KYCpruefung.de aktivieren Sie bei jeder Prüfung optional Adverse Media — im Preis einer Prüfung enthalten. Das Ergebnis zeigt die Anzahl der Erwähnungen je Kategorie und erscheint im PDF-Prüfnachweis zusammen mit Sanktions- und PEP-Ergebnis. Wie das aussieht, zeigt der Beispielbericht.

Quellen: § 10 GwG, § 15 GwG.

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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