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GRUNDLAGEN13.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Know Your Customer (KYC): Was ist das?

KYC bedeutet, seine Kunden zu kennen: Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, Sanktionen, PEP und Überwachung — und wie sich KYC und AML unterscheiden.

Autor: Redaktion KYCpruefung.de · Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

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Know Your Customer (KYC) heißt wörtlich „Kenne deinen Kunden“. Gemeint ist die Pflicht von Unternehmen, vor und während einer Geschäftsbeziehung zu wissen, mit wem sie es zu tun haben: Wer ist der Kunde, wer steht wirtschaftlich hinter ihm, und birgt die Beziehung ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung? Im deutschen Recht entspricht KYC im Wesentlichen den Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz.

Warum fragt meine Bank nach KYC?

Wenn Ihre Bank, ein Fintech oder eine Krypto-Börse Sie um ein Ausweisfoto oder ein Video-Ident bittet, führt sie eine KYC-Prüfung durch. Diese Unternehmen sind Verpflichtete nach dem GwG und müssen Ihre Identität überprüfen, bevor sie ein Konto eröffnen. Das ist ein normaler Vorgang.

Dieser Beitrag richtet sich an die andere Seite: an Unternehmen, die selbst ihre Kunden prüfen müssen — etwa Immobilienmakler, Steuerberater oder Güterhändler.

KYC und AML: der Unterschied

AML KYC
Bedeutung Anti-Money Laundering — gesamte Geldwäscheprävention Know Your Customer — Kundenprüfung
Umfang Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Schulungen, Meldewesen, Aufsicht Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, Sanktionen, PEP, Überwachung
Im GwG das ganze Gesetz vor allem §§ 10–17

KYC ist also ein Baustein von AML. Den Gesamtüberblick bietet der Ratgeber Geldwäschegesetz: Pflichten für Unternehmen.

Die Schritte einer KYC-Prüfung

1. Identifizierung (§§ 11–13 GwG). Bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift — überprüft anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Bei Unternehmen: Firma, Rechtsform, Registernummer, Sitz und gesetzliche Vertreter, überprüft etwa anhand eines Registerauszugs. Eine Vorlage finden Sie im Ratgeber GwG-Formular.

2. Wirtschaftlich Berechtigter (KYB). Bei Firmen ist die natürliche Person zu ermitteln, die das Unternehmen letztlich besitzt oder kontrolliert — siehe Transparenzregister. Dieser Schritt wird oft Know Your Business genannt.

3. Sanktionslisten. Kunde und wirtschaftlich Berechtigte werden mit der EU-Sanktionsliste, der UN-Liste und weiteren Listen abgeglichen.

4. PEP-Status. Ist der Kunde eine politisch exponierte Person oder ein Familienmitglied einer solchen?

5. Zweck und Risiko. Sie klären, wozu die Geschäftsbeziehung dient, und ordnen den Kunden einer Risikostufe zu.

6. Laufende Überwachung. KYC endet nicht mit dem Vertragsschluss. Daten werden aktualisiert, Kunden regelmäßig erneut geprüft.

CDD, EDD, SDD — die Abkürzungen

  • CDD (Customer Due Diligence): allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG).
  • EDD (Enhanced Due Diligence): verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG), z. B. bei PEP.
  • SDD (Simplified Due Diligence): vereinfachte Sorgfaltspflichten (§ 14 GwG) bei geringem Risiko.

KYC schneller erledigen

Der zeitaufwendigste Teil ist meist der Abgleich mit Sanktionslisten und PEP-Daten — jede Liste einzeln, mit allen Schreibvarianten. Diesen AML-Teil Ihrer KYC-Prüfung können Sie automatisieren: Das AML-Screening bei KYCpruefung.de dauert 30 Sekunden, umfasst EU- und UN-Sanktionslisten, weitere internationale Listen und die PEP-Datenbank und endet mit einem PDF-Prüfnachweis mit QR-Code für Ihre Akte.

Wichtig: KYCpruefung.de prüft keine Ausweise und bietet kein Video-Ident. Die Identifizierung (Schritt 1) und die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (Schritt 2) führen Sie selbst durch — wir übernehmen die Schritte 3 und 4.

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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